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Liquidationsversteigerung Baugeschäft Stuth

DE-18528 Bergen auf Rügen, Industriestr 12  

Zuschläge am Sonntag, 20. März 2016 ab 17:00  | Auktion beendet

Abgeschlossen | Termin-Auktion

Versteigerungsbedingungen

Versteigerungs- und Verkaufsbedingung für Präsentversteigerungen (Stand 01.01.2014)

Die Auktion wird in folgenden Preisstufen aufgerufen: 0 -10 € = 1 er Schritte, 10-100 in 5 er Schritte, 100 -1000 € = 10 er Schritte, 1000 -5000 in 100 er Schritte, 5000-100000 in 500 er Schritte, ab 100000 in 1000 er Schritte. Alle Aufrufs preise verstehen sich netto + 15 % Aufgeld zuzüglich 19 % MwSt.
Der Höchstbietende erhält nach
Die Versteigerung erfolgt - freiwillig - in fremden Namen und für Rechnung der Auftraggeber, gegen sofortige Bezahlung.
dreimaligem Aufruf den Zuschlag. Die Erteilung des Zuschlags kann der Auktionator ohne Angaben von Gründen sich vorbehalten oder verweigern. Schriftliche oder telefonische Gebote werden nur angenommen, wenn der Bieter 10 % seines Gebotes als Sicherheitsleistung und das Aufgeld nebst Mehrwertsteuer auf das Geschäftskonto des Auktionators gezahlt hat.
a) durch die Übergabe eines bestätigten Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, wenn die Vorlegungsfrist nicht vor dem vierten Tag nach dem Auktionstermin abläuft.
b) durch die Übergabe einer unbefristeten, unbedingte selbstschuldnerischen Bürgschaft eines Kreditinstitutes, wenn die Verpflichtung aus der Bürgschaft im Inland zu erfüllen ist.
Die Beiträge sind in Euro anzugeben. Sollte kein Zuschlag erteilt werden, werden die Sicherheitsleistungen und das Aufgeld unverzüglich freigegeben.
Wird aufgrund eines schriftlichen oder telefonischen Gebotes der Zuschlag erteilt, so werden alle bisherigen Leistungen mit dem Erwerbspreis verrechnet!
Will der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen oder bestehen Zweifel über den Zuschlag, so entscheidet allein und verbindlich der Auktionator. Der Gegenstand soll in der Regel neu ausgeboten werden. Jeder Steigerer bleibt bis zum Schluss der Auktion an sein Gebot gebunden, bis über den Zuschlag endgültig entschieden ist. Der Auktionator entscheidet über die Reihenfolge des Aufrufes, er kann einzelne Katalognummern zusammenziehen und Gesamtgebote zulassen
Der Verkauf der auktionierten Gegenstände erfolgt, wie sie stehen und liegen, unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. Die vorgenommene Katalogbeschreibung ist keine vereinbarte Beschaffenheit gemäß §§ 443 ff BGB.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs, des Verlustes oder Beschädigung geht sofort auf den Ersteigerer über. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme
Die Abholung der auktionierten Gegenstände erfolgt sofort nach endgültiger Bezahlung. Abtransport und Demontage der auktionierten Gegenstände erfolgt auf Risiko und Kosten des Ersteigerers. Der Ersteigerer hat bei der Abholung der auktionierten Gegenstände, die von Behörden oder anderen Stellen für seinen Besitz, Erwerb oder das Führen erforderlichen Genehmigungen im Original vorzulegen.
Er hat sich durch einen gültigen Personalausweis oder Pass auszuweisen. Bei Ausfuhr einer Waffe ins Ausland hat der Erwerber die erforderlichen Formalitäten zu erledigen. Sollte dem Erwerber eine Erlaubnis, gleich welcher Art, nicht erteilt werden, so haftet er gleichwohl für den Aufpreis.
Das vom Ersteigerer an den Auktionator geschuldete Aufgeld beträgt 15 % des Höchstgebotes. Auf den Betrag des Aufgeldes ist die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % zu zahlen.
a) Der Ersteigerer hat nach dem Zuschlag sofort den Kaufpreis einschließlich Aufgeld pp. In bar oder mit bankbestätigten Scheck an den Auktionator in Euro zu zahlen.
b) Der Verkauf eines Pfandes ist im Wege der öffentlichen Auktion (§383 Abs. 3 BGB) zu bewirken. Hat das Pfand einen Börsen- oder Marktpreis, so kann der Gläubiger den Verkauf durch eine öffentliche Auktion zum laufenden Börsen oder Marktpreis bewirken. Das Pfand darf nur mit der Bestimmung auktioniert werden, das der Käufer den Steigpreis sofort in bar zu entrichten hat, ansonsten er seine Rechte aus dem Zuschlag verlustig geht, es sei denn es wird vor Ablauf der Auktion nicht von dem Vorbehalt der Rechtsverwirkung Gebrauch gemacht.
Der Pfandgläubiger und der Eigentümer können wirksame Gebote abgeben. Erhält der Pfandgläubiger den Zuschlag, so ist der Kaufpreis als von Ihm empfangen anzusehen. Erhält der Eigentümer den Zuschlag, darf das Gebot zurückgewiesen werden, wenn nicht der Betrag bar erlegt wird. Das gilt auch, wenn Schuldner und Eigentümer nicht identisch sind.
Die Gegenstände verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises im Besitz und Eigentum des Verkäufers
Wird der Kaufpreis nicht rechtzeitig gezahlt oder die auktionierten Gegenstände nicht rechtzeitig abgeholt, oder die erforderlichen Unterlagen nicht vorgelegt, so hat der Verkäufer das Recht, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Er kann die auktionierten Gegenstände auf Kosten und Risiko des Ersteigerers einlagern.
Die Höhe und Beträge, mit denen aufgeboten wird, werden nach Ermessen des Auktionators bestimmt.
Die Teilnahme an der Auktion ist freiwillig und erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Verkäufers oder des Auktionators ist ausgeschlossen
Gewährleistung, Haftung.
a) Der Käufer kann gegen das Auktionshaus keine Einwendungen oder Ansprüche gegen Sachmängel erheben
b) Die Haftung des Auktionshauses auf Schadensersatz für Vermögensschäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen, es sei denn, dem Auktionshaus fiele Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.


Versteigerungs- und Verkaufsbedingung für Onlineversteigerungen (Stand 01.01.2014)

§ 1 Geltungsbereich, Kundeninformationen

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Markus Rockmann, Verwertungszentrum24 und Verbrauchern, die über unseren ebay Account Waren kaufen. Diese AGB beinhalten weiterhin Kundeninformationen nach der BGB-Infoverordnung. Die Vertragssprache ist Deutsch.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Angebote im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an Sie dar, Waren zu kaufen.
(2) Nach Eingabe Ihrer Daten und mit dem Anklicken des Bestellbuttons geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags ab. Sie können eine verbindliche Bestellung aber auch telefonisch oder per Telefax abgeben.
(3) Mit der unverzüglich per E-Mail bzw. Telefax versandten Zugangsbestätigung wird gleichzeitig auch die Annahme Ihres Angebots erklärt und der Kaufvertrag damit abgeschlossen. Bei einer telefonischen Bestellung kommt der Kaufvertrag zustande, wenn wir Ihr Angebot sofort annehmen. Wird das Angebot nicht sofort angenommen, dann sind Sie auch nicht mehr daran gebunden.
§ 3 Kundeninformation: Speicherung des Angebotstextes.
Der Vertragstext mit Angaben zum Artikel wird von uns gespeichert. Sie haben über das Internet keinen Zugriff auf den Vertragestext.
§ 4 Kundeninformation: Korrekturhinweis
Sie können Ihre Eingaben vor Abgabe der Bestellung jederzeit berichtigen. Wir informieren Sie auf dem Weg durch den Bestellprozess über Ihre Korrekturmöglichkeiten.
§ 5 Rücksendekosten im Fall des Widerrufs
Sie haben im Fall des Widerrufs die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,- Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Sie müssen aber nur die regelmäßigen Kosten der Rücksendung tragen. Mehrkosten, die z.B. durch eine Änderung unseres Geschäftssitzes oder durch den von uns gewünschten Einsatz teurer Transportdienste entstehen, gehen zu unseren Lasten.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
§ 7 Verjährung Ihrer Gewährleistungsansprüche
Ihre Ansprüche wegen Mängeln bei gebrauchten Sachen verjähren in einem Jahr ab Übergabe der verkauften Sache an Sie. Von dieser Regelung ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, Ansprüche wegen Mängeln, die wir arglistig verschwiegen, und Ansprüche aus einer Garantie, die wir für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Für diese ausgenommenen Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 8 Aufrufspreise
Alle angegeben Limitpreise verstehen sich netto +15 % Aufgeld zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer
§ 9 Vereinbarung
Wird der Kaufpreis nicht rechtzeitig gezahlt oder die auktionierten Gegenstände nicht rechtzeitig abgeholt, oder die erforderlichen Unterlagen nicht vorgelegt, so hat der Verkäufer das Recht, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Er kann die auktionierten Gegenstände auf Kosten und Risiko des Ersteigerers einlagern.
§ 10 Haftungsbeschränkung
Wir schließen die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen und unserer gesetzlichen Vertreter. Zu den vertragswesentlichen Pflichten gehört insbesondere die Pflicht, Ihnen die Sache zu übergeben und Ihnen das Eigentum daran zu verschaffen. Weiterhin haben wir Ihnen die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
§11 Die Fristgemäße Abholung des Kaufgegenstandes bis spätestens stellt eine vertragliche Hauptpflicht des Käufers da.. Die Abholung ist erst nach vollständiger Bezahlung des Gegenstandes möglich. Sämtliche Kosten die durch eine nicht fristgerechte Abholung der Kaufgegenstände entstehen, sind durch den Käufer zu tragen. Ist ein Artikel mit der Option" Es muss alles mitgenommen werden", so hat der Käufer die Pflicht die abgebildeteten Sachgüter auch mitzunehmen. Ansosten behält sich der Auftraggeber bzw. das Versteigerungsunternehmen sich das Recht vor, eine Entsorgungsfirma zu beauftragen, die dann entstandenen Kosten werden dem Käufer der Postion in Rechnung gestellt.
§ 12 Gewährleistung, Haftung.
a) Der Käufer kann gegen das Versteigerungsunternehmen keine Einwendungen oder Ansprüche gegen Sachmängel erheben
b) Die Haftung des Versteigerungsunternehmens auf Schadensersatz für Vermögensschäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen, es sei denn, dem Auktionshaus fiele Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.


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